Haftungsausschluss Car Tuning
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von der Firma KENBESPERFORMANCE angebotenen Leistungen und Produkte sowie die im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, am Motor sowie am Steuergerät bzw. an den Steuerdaten zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeugs führen.
Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind und es dadurch, physikalisch bedingt, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeugs auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate auswirken.
Haftungsausschluss
- Die Firma KENBESPERFORMANCE haftet nicht für Schäden, die am bzw. im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen, Kennfeldbearbeitungen oder sonstigen technischen Eingriffen auftreten.
- Die Firma KENBESPERFORMANCE weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. der Gewährleistung führen kann.
- Die Leistungssteigerung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neueinstufung bezüglich Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Der Kunde ist selbst verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Firma KENBESPERFORMANCE insoweit von jeder Haftung frei.
- Deaktivierung der Schubabschaltung, Start-Stopp-Deaktivierung: Die Firma KENBESPERFORMANCE weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass diese Deaktivierungen nur für Rennzwecke genutzt werden dürfen. Mit der Änderung erlischt die Betriebserlaubnis; im öffentlichen Straßenverkehr darf das Fahrzeug so nicht bewegt werden.
- Die Firma KENBESPERFORMANCE weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass sich die Deaktivierung der Schubabschaltung schädlich auf den Motor und seine Komponenten auswirken kann.
- Die Firma KENBESPERFORMANCE weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Deaktivierung der elektronischen Wegfahrsperre zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen kann.
- Die Firma KENBESPERFORMANCE weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass keine Tachojustierungen zur Erfüllung einer Manipulation durchgeführt werden. Eine Manipulation, um einen Gewinn zu erzielen oder einen Dritten zu täuschen, ist strafbar; § 22b StVG beschreibt den Straftatbestand des „Missbrauchs von Wegstreckenzählern“. Reparaturen, Justierungen oder die Wiederherstellung des originalen Kilometerstands sind zulässig.
- Codierungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden. Für alle Veränderungen und Freischaltungen von Zusatzfunktionen ist der Kunde selbst verantwortlich.
- Die Firma KENBESPERFORMANCE weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass das Flashen des Steuergeräts immer mit einem Risiko verbunden ist. Es kann passieren, dass das Steuergerät nach dem Flashvorgang nicht mehr funktionsfähig ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen der Firma KENBESPERFORMANCE und dem Kunden bzw. Partnern ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hier eine Gesetzeslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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